Bagatellfall

Bagatellfall
Ba|ga|tẹll|fall, der:
a) (Rechtsspr.) Bagatelldelikt;
b) unbedeutende Angelegenheit.

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Ba|ga|tẹll|fall, der: a) (Rechtsspr.) Bagatelldelikt; b) unbedeutende Angelegenheit.

Universal-Lexikon. 2012.

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