- Bagatellfall
- Ba|ga|tẹll|fall, der:a) (Rechtsspr.) Bagatelldelikt;b) unbedeutende Angelegenheit.
* * *
Ba|ga|tẹll|fall, der: a) (Rechtsspr.) Bagatelldelikt; b) unbedeutende Angelegenheit.
Universal-Lexikon. 2012.
* * *
Universal-Lexikon. 2012.
Bagatellfall — Ba·ga·tẹll·fall der; geschr; eine harmlose, unbedeutende Angelegenheit: Der Auffahrunfall war für die Versicherung nur ein Bagatellfall … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
UhVorschG — Das deutsche Unterhaltsvorschussgesetz regelt im Wesentlichen, welche Kinder unter welchen Voraussetzungen eine öffentliche Unterhaltsleistung als Sozialleistung erhalten können. Zwar ist dieses Gesetz noch nicht in das Sozialgesetzbuch… … Deutsch Wikipedia
Unterhaltsvorschussgesetz — Basisdaten Titel: Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder ausfallleistungen Kurztitel: Unterhaltsvorschussgesetz Abkürzung: UVG Art: Bundesgese … Deutsch Wikipedia
Bagatelldelikt — das Bagatelldelikt, e (Oberstufe) Straftat von geringer Bedeutung Synonym: Bagatellfall Beispiel: Weil es sich jedoch nur um ein Bagatelldelikt handelte, kam es zu keiner Anklage. Kollokation: ein Bagatelldelikt begehen … Extremes Deutsch